Gemeinsame Maßnahmen beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (Bund – Länder)
· Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG · BGBl. Nr. 390/1989 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG · Gesamte Fassung im RIS ↗
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