Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung V des Milchwirtschaftsfonds

· K · BGBl. Nr. 517/1988 · in Kraft seit 1988-09-15

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1988 teilt die VfGH-Feststellung mit, dass Milchquoten-Uebertragungsregeln des Milchwirtschaftsfonds gesetzwidrig waren. Der Milchwirtschaftsfonds ist aufgeloest; EU-Milchquoten wurden am 1. April 2015 abgeschafft. Das Dokument ist doppelt obsolet: das zugrundeliegende System existiert nicht mehr, und die Kundmachung hatte von Beginn an keinen normativen Regelungsgehalt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosKein Existenzgrund

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung V des Milchwirtschaftsfonds BGBl. Nr. 517/1988 15.09.1988 Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 29. August 1988 über die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Z 4 der Verordnung des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds vom 22. März 1983 betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder Eigentumsübertragung von Futterflächen, mit Ausnahme der Worte „und Eigentumsübertragungen'' im ersten und zweiten Absatz der Z 4, gesetzwidrig war StF: BGBl. Nr. 517/1988 (VfGH) Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 1988, V 139, 140/87-12, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 11. August 1988, festgestellt, daß die Z 4 der Verordnung des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds vom 22. März 1983 betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder der Eigentumsübertragung von Futterflächen, kundgemacht im amtlichen Teil der „Österreichischen Milchwirtschaft'' vom 7. April 1983, Beilage 4 (zu Heft 7), S 41 f., mit Ausnahme der Worte „und Eigentumsübertragungen'' im ersten und zweiten Absatz der Z 4, gesetzwidrig war.

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz