VfGH-Aufhebung - Genehmigung Islamische Religionsgemeinde
· K · BGBl. Nr. 383/1988 · in Kraft seit 1988-09-01
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung gibt bekannt, dass der VfGH 1988 die Genehmigungsverordnung für die erste Wiener Islamische Religionsgemeinde aufgehoben hat; die Aufhebung trat noch im selben Jahr in Kraft. Die aufgehobene Verordnung existiert seit 1988 nicht mehr; die Kundmachung hat keinerlei laufende Rechtswirkung und sollte als erledigtes historisches Dokument aus dem Bundesrecht entfernt werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. Feber 1988, V 11/87-23, dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport zugestellt am 7. Juni 1988, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 2. Mai 1979, Zl. 9076/7-9 c/79, betreffend Genehmigung zur Errichtung der ersten Wiener Islamischen Religionsgemeinde "und der Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" als gesetzwidrig aufgehoben. (2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 1988 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz