VfGH-Aufhebung, V des Gemeinderates der Stadt Murau
· K · BGBl. Nr. 268/1988 · in Kraft seit 1988-06-08
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht die VfGH-Entscheidung von 1988, mit der das Automatenverbot des Gemeinderats Murau aufgehoben wurde. Die betreffende Verordnung hat seit 1988 keine Rechtswirkung mehr. Als bloße historische Bekanntmachung ohne laufende operative Wirkung sollte diese Kundmachung aus dem Bundesrecht gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Feber 1988, V 144/87-6, V 145/87-6, V 153/87-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 6. Mai 1988, die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Murau vom 23. Juni 1982 über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im näheren Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz