Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Eisenstadt

· K · BGBl. Nr. 90/1987 · in Kraft seit 1987-03-18

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Kundmachung (BGBl. Nr. 90/1987) über die VfGH-Aufhebung des Automaten-Verbots des Bürgermeisters von Eisenstadt (Erkenntnis V 12/86-15 vom 28. November 1986). Identisch gelagert wie 10000901: vollständig vollzogen, keinerlei operative Wirkung, keine eigenständige Regelung. Das Verbot von Zucker-, Süßwaren- und Spielzeugautomaten in der Nähe von Schulen wurde zu Recht als gesetzwidrig aufgehoben; die Kundmachung darüber ist nunmehr totes Recht.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Feber 1987 über die Aufhebung der Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt, durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 90/1987 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht: 19.09.2017 10000902 NOR11000905 N11987190230

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. November 1986, V 12/86-15, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt am 5. Feber 1987, die Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt vom 1. März 1983, mit welcher, gestützt auf § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Zuckerl-, Süßwaren-, Kaugummi-, Spielzeug- und sonstiger Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben. BGBl. Nr. 619/1981, Zuckerlautomat, Süßwarenautomat, Kaugummiautomat, Spielzeugautomat 19.09.2017 10000902 NOR12011907 N1198714567L

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz