Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte (Protokolle I und II)
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 581/1986 · in Kraft seit 1986-10-30
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese 1986er Kundmachung listet historisch auf, welche Staaten die Zusatzprotokolle I und II zu den Genfer Abkommen ratifiziert haben und welche Erklärungen dabei abgegeben wurden. Sie hat keinen eigenständigen normativen Gehalt und entfaltet heute keine Rechtswirkung. Als reine historische Bestandsaufnahme kann sie ersatzlos aus dem Bundesrecht entfernt werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte (Protokolle I und II) BGBl. Nr. 581/1986 30.10.1986 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Oktober 1986 betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II) StF: BGBl. Nr. 581/1986
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgenden weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II) (BGBl. Nr. 527/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 246/1986) hinterlegt: Datum der Hinterlegung Staaten: der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden: Äquatorialguinea 24. Juli 1986 Belgien 20. Mai 1986 Benin 28. Mai 1986 Italien 27. Feber 1986 Jamaika 29. Juli 1986 St. Christoph und Nevis 14. Feber 1986 Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben nachstehende Staaten Erklärungen zum Protokoll I abgegeben: Belgien: Teil VI dieses Gesetzes enthält in seinen Artikeln 63, 64, 66 und 67, die der Gendarmerie in Kriegszeiten zu
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz