Deregulierung, aber richtig

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Privilegien und Immunitäten der Donaukommission

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 158/1986 · in Kraft seit 1986-03-20

19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1986 meldet lediglich, dass Rumänien im Jahr 1981 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission hinterlegt hat. Das eigentliche Übereinkommen beruht auf BGBl. Nr. 249/1965; diese Kundmachung ist nur eine historische Geltungsbereichsmitteilung ohne eigenen Regelungsinhalt. Als eigenständiges Rechtsdokument hat sie keinen Bestand mehr zu rechtfertigen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Privilegien und Immunitäten der Donaukommission BGBl. Nr. 158/1986 20.03.1986 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. März 1986 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission StF: BGBl. Nr. 158/1986

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Direktors der Donaukommission hat Rumänien am 18. Juni 1981 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission (BGBl. Nr. 249/1965) hinterlegt.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz