VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit
· K · BGBl. Nr. 315/1986 · in Kraft seit 1986-06-20
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1986 gibt bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof Teile einer Verordnung des Milchwirtschaftsfonds aus dem Jahr 1983 über den Übergang von Milch-Einzelrichtmengen als gesetzwidrig festgestellt hat. Der Milchwirtschaftsfonds und das österreichische Milchquotensystem existieren nicht mehr; mit dem EU-Beitritt wurden diese Strukturen grundlegend neu geregelt und die Milchquoten wurden 2015 EU-weit abgeschafft. Die Kundmachung ist vollständig gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit BGBl. Nr. 315/1986 20.06.1986 Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 9. Juni 1986 über die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Z 2 sowie die Worte „. . . und Eigentumsübertragungen . . .'' in den Absätzen 1 und 2 der Z 4 der Verordnung des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds vom 22. März 1983 betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder der Eigentumsübertragung von Futterflächen gesetzwidrig waren StF: BGBl. Nr. 315/1986 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 18. März 1986, V 4/85-13, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 4. Juni 1986, ausgesprochen, daß die Z 2 („Eigentumsübertragung von Futterflächen'') sowie die Worte „. . . und Eigentumsübertragungen . . .'', jeweils in den Absätzen 1 und 2 der Z 4 der Verordnung des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds vom 22. März 1983 betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder der Eigentumsübertragung von Futterflächen, kundgemacht im amtlichen Teil der „Österreichische Milchwirtschaft'' vom 7. April 1983, Beilage 4 (zu Heft 7), S 41 f, gesetzwidrig waren.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz