Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof

· K · BGBl. Nr. 714/1986 · in Kraft seit 1986-12-31

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1986 teilt lediglich mit, dass der Verfassungsgerichtshof eine Verordnung aus dem Jahr 1976 über Autobahnarbeiten in Oberösterreich aufgehoben hat. Die angekündigte Aufhebung ist längst vollzogen und das Dokument hat keinerlei eigenständige operative Wirkung mehr. Es ist ein historischer Hinweis ohne Regelungsgehalt, der aus dem Rechtbestand gestrichen werden kann.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 12. Dezember 1986 über die Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 17. August 1976, Zl. 69.164/3-IV/5-1976, über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 714/1986 Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht: Instandsetzungsarbeit, Erhaltungsarbeit, BGBl. Nr. 85/1953 20.05.2025 10000840 NOR11000842 N1198610260S

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 1986, V 27/86-6, die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 17. August 1976, Zl. 69.164/3-IV/5-1976, über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich als gesetzwidrig aufgehoben. Instandsetzungsarbeit, Erhaltungsarbeit 20.05.2025 10000840 NOR12011454 N1198610261S

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz