Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

· K · BGBl. Nr. 331/1986 · in Kraft seit 1986-06-28

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1986 gibt bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof eine Milchpreisverordnung aus dem Jahr 1984 als gesetzwidrig festgestellt hat. Die zugrundeliegende Preisregelung für Milch ist seit dem VfGH-Erkenntnis vom März 1986 obsolet. Die Kundmachung selbst ist reines historisches Archivmaterial ohne jede laufende Rechtswirkung und kann ersatzlos aus dem Bundesrechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit BGBl. Nr. 331/1986 28.06.1986 Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 11. Juni 1986 über die Feststellung der Gesetzwidrigkeit der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Juli 1984 betreffend Preisbestimmung für Milch durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 331/1986 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. März 1986, Zl. V 32/85-6, festgestellt, daß die §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Juli 1984 betreffend Preisbestimmung für Milch, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 1. August 1984, gesetzwidrig waren.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz