Erteilung gewisser Ermächtigungen gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes 1973 an das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
· V · BGBl. Nr. 463/1985 · in Kraft seit 1985-12-01
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
28Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung von 1985 erteilt dem Bundesministerium fuer Oeffentliche Wirtschaft und Verkehr Ermaechtigung zur Fuehrung von Staatsvertragsverhandlungen gemaess Para. 15 BMG 1973. Dieses Ministerium existiert nicht mehr: Es wurde seit 1987 mehrfach umstrukturiert und aufgeloest; seine Funktionen sind heute auf BMK und BMAW aufgeteilt. Eine Ermaechtigungsverordnung an ein nicht existentes Ressort ist ein toter Buchstabe ohne operative Wirkung.
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