Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
ASGG · BG · BGBl. Nr. 104/1985 · in Kraft seit 1987-01-01
14/02 Gerichtsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
63Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das ASGG schafft spezialisierte Arbeits- und Sozialgerichte und verbessert den Zugang zur Justiz in Streitigkeiten mit strukturell maechtigen Gegenparteien. Drei aktuelle EU-Richtlinien binden Oesterreich und erfordern effektive justizielle Durchsetzungsmechanismen. Reformbedarf besteht beim korporatistischen Laienrichtersystem (Sozialpartner-Nominierungen), das durch neutrale Sachverstaendigenbestellung ersetzt werden koennte; dieser Aspekt rechtfertigt aber kein Abschaffen des gesamten Gesetzes.
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KI-Analyse · 2026-07-15 · 123 §§ im Datensatz