Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

ASGG · BG · BGBl. Nr. 104/1985 · in Kraft seit 1987-01-01

14/02 Gerichtsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
63Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Richtlinie (EU) 2019/1152 (transparente Arbeitsbedingungen, CELEX 32019L1152), Richtlinie (EU) 2022/2041 (CELEX 32022L2041), Richtlinie (EU) 2024/1233 (CELEX 32024L1233).

Begründung

Das ASGG schafft spezialisierte Arbeits- und Sozialgerichte und verbessert den Zugang zur Justiz in Streitigkeiten mit strukturell maechtigen Gegenparteien. Drei aktuelle EU-Richtlinien binden Oesterreich und erfordern effektive justizielle Durchsetzungsmechanismen. Reformbedarf besteht beim korporatistischen Laienrichtersystem (Sozialpartner-Nominierungen), das durch neutrale Sachverstaendigenbestellung ersetzt werden koennte; dieser Aspekt rechtfertigt aber kein Abschaffen des gesamten Gesetzes.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-15 · 123 §§ im Datensatz