Deregulierung, aber richtig

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Laboratorien in Seibersdorf (IAEO)

· Vertrag – IAEO · BGBl. Nr. 326/1985 · in Kraft seit 1985-08-01

19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
58Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen mit der IAEO definiert den Rechtsstatus der IAEO-Laboratorien in Seibersdorf als Teil des Amtssitzbereiches und regelt Sicherheits-, Inspektions- und Haftungsfragen fuer den Betrieb nuklearer Forschungsanlagen. Die Laboratorien sind bis heute aktiv (Nukleartechnik, Radioisotope fuer Medizin). Das Abkommen schuetzt legitime Sicherheitsinteressen und erfuellt eine echte internationale Verpflichtung.

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