Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über Spezialmissionen (Fakultativprotokoll)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 380/1985 · in Kraft seit 1985-06-21

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
53Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Fakultativprotokoll begruendet die obligatorische IGH-Gerichtsbarkeit fuer Streitigkeiten ueber das Spezialmissions-Uebereinkommen. Es ist als Streitbeilegungsannex zum Hauptuebereinkommen akzessorisch und ohne den Hauptvertrag nicht sinnvoll aufhebbar. Eigenstaendige Belastungswirkung auf Buerger oder Wirtschaft besteht keine; der Vertrag staerkt Rechtssicherheit im diplomatischen Verkehr.

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