Syndikatsvertrag betreffend die Errichtung und den Betrieb eines Marchfeldkanalsystems (Bund – NÖ)
· Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG · BGBl. Nr. 508/1985 · in Kraft seit 1985-12-10
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Syndikatsvertrag von 1985 hatte den einmaligen Zweck, eine Errichtungsgesellschaft fuer das Marchfeldkanalsystem zu gruenden und Baukosten aufzuteilen. Der Kanal ist seit Jahrzehnten errichtet und wird von der Marchfeldkanal Betriebsgesellschaft mbH auf Grundlage eigener Gesellschaftsvertraege betrieben. Das Gruendungs- und Finanzierungsmandat ist vollstaendig konsumiert; die formale Weitergeltung als Art.-15a-Vereinbarung bindet staatsrechtliche Form ohne verbleibende operative Funktion.
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Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-30 · 2 §§ im Datensatz