Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
VwGG · BG · BGBl. Nr. 10/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2024 · in Kraft seit 2024-07-19
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
75Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Verwaltungsgerichtshof ist durch Art. 130-136 B-VG verfassungsrechtlich vorgeschrieben; das VwGG regelt Organisation und Verfahren zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsakten. Ohne dieses Gesetz haetten Buerger keine effektive Rechtsdurchsetzung gegen rechtswidrige Behoerdenentscheidungen. Das Gesetz ist ein zentrales Freiheitssicherungsinstrument und besteht alle fuenf Pruefungen.
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