Entwicklungshilfe - Technische Zusammenarbeit (Burundi)
· Vertrag – Burundi · BGBl. Nr. 325/1984 · in Kraft seit 1984-05-01
19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Technische Zusammenarbeitsabkommen mit Burundi ermöglicht Entwicklungshilfe durch Expertenentsendung, Ausbildung und Sachgüterbereitstellung – ein legitimer außenpolitischer Zweck ohne Einschränkung inländischer Freiheiten. Das Abkommen läuft gemäß Art. 7 automatisch weiter und kann jederzeit mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Wie beim Rwanda-Abkommen ist aus dem Gesetzestext nicht erkennbar, ob das Instrument noch aktiv genutzt wird oder inzwischen durch modernere Entwicklungskooperationsrahmen ersetzt wurde.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 (1) Die Vertragsschließenden Teile werden die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Burundis nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten fördern. (2) Die Österreichische Bundesregierung wird im Rahmen dieses Abkommens Technische Hilfe gewähren. Über die einzelnen Projekte werden gesonderte Vereinbarungen geschlossen werden. (3) Die Technische Hilfe, welche die Österreichische Bundesregierung gemäß Abs. 2 gewähren wird, kann bestehen in (4) Die Beihilfe zur Ausbildung burundischer Fachkräfte gemäß Art. 1 Abs. 3 Z 2 kann bestehen in Die Gewährung von Ausbildungsstipendien erfolgt nach festgelegten Regeln, welche der Republik Burundi auf diplomatischem Wege zur Kenntnis gebracht werden.
Art. 7 ↗ RIS
Artikel 7 (1) Das vorliegende Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Unterzeichnung folgt. Es wird für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. (2) Das Abkommen wird nach Ablauf dieser fünf Jahre stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. Es kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. (3) Im Falle des Außerkrafttretens dieses Abkommens bleiben die Art. 2, 3 und 4 des Abkommens bis zum Ablauf einer Frist von einem Jahr in Kraft. Geschehen in Bujumbura am 2. Februar 1984 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 8 §§ im Datensatz