Kompetenzfeststellung durch den VfGH
· K · BGBl. Nr. 339/1983 · in Kraft seit 1983-06-29
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht Rechtssätze aus dem VfGH-Erkenntnis vom 11. März 1983 über die Zuständigkeit zur Errichtung von Bezirksgerichten. Auch diese Kompetenzfeststellung ist seit Jahrzehnten eingeübte Verfassungspraxis, die keiner eigenständigen Kundmachung als lebendes Bundesrecht bedarf. Das Dokument hat keine aktive Funktion mehr und kann aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
1. vgl. auch die Kompetenzfeststellungserkenntnisse BGBl. Nr. 314/1969 und 658/1973 2. vgl. auch § 8 Abs. 5 lit. d ÜG 1920 Gerichtsorganisation, Reform der Bezirksgerichte 08.11.2022 10000768 NOR12010641 N11983173870
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz