Deregulierung, aber richtig

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Kompetenzfeststellung durch den VfGH

· K · BGBl. Nr. 29/1983 · in Kraft seit 1983-01-22

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlicht lediglich einen Rechtssatz aus dem VfGH-Erkenntnis vom 15. Oktober 1982: Regelungen über die Art der Stimmabgabe bei Landtagswahlen fallen in die Länderkompetenz. Dieser Grundsatz ist seit über 40 Jahren anerkannte Verfassungspraxis und braucht keine eigenständige Kundmachung als Dauergesetz im Bundesrecht. Das Dokument hat keine operative Funktion mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Regelungen über die Art der Stimmabgabe bei Wahlen zu den Landtagen fallen in die Zuständigkeit der Länder. aktives Wahlrecht 08.11.2022 10000767 NOR12010640 N11983173430

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz