Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für Internationale Entwicklung betreffend die Umschreibung des Amtssitzes des Fonds

· Vertrag – OPEC · BGBl. Nr. 274/1983 · in Kraft seit 1983-06-01

19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen definiert den genauen räumlichen Umfang des Amtssitzes des OPEC-Fonds für Internationale Entwicklung in Wien (Deutschmeister-Palais) und ist integraler Bestandteil des österreichischen Amtssitz-Regimes für internationale Organisationen. Es wurde zuletzt 2023 aktualisiert und ist operativ. Wien als Gastgeberstadt internationaler Organisationen bringt wirtschaftliche und diplomatische Vorteile, ohne Bürgerrechte einzuschränken.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel I ↗ RIS

Artikel I Die in den diesem Abkommen beigeschlossenen Karten aufgezeigten Bereiche stellen den ständigen Amtssitz des Fonds gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 lit. m des Amtssitzabkommens dar. 27.04.2023 10000766 NOR12010637 N1198315473S

Art. 2 — Artikel II ↗ RIS

Artikel II Dieses Abkommen tritt am 1. Juni 1983 in Kraft. ZU URKUND DESSEN haben die beiderseitigen Vertreter der Regierung und des Fonds dieses Abkommen unterzeichnet. GESCHEHEN zu Wien, am 13. April 1983 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind. 27.04.2023 10000766 NOR12010638 N1198315474S

KI-Analyse · 2026-07-15 · 5 §§ im Datensatz