Zusätzliche Privilegien für Angestellte (IAEO)
· Vertrag – IAEO · BGBl. Nr. 218/1982 · in Kraft seit 1982-04-01
19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Abkommen gewährt IAEO-Angestellten und ihren Familienangehörigen Befreiung von österreichischen Steuern, die allein aufgrund des Wohnsitzes in Österreich entstünden. Solche Privilegien sind internationaler Standard für Mitarbeiter internationaler Organisationen und Voraussetzung dafür, dass Wien als Amtssitzstadt international wettbewerbsfähig bleibt. Ohne diese Vergünstigungen würde Österreichs Attraktivität als Sitzstaat spürbar sinken.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Wien, am 12. Jänner 1982 Herr Generaldirektor! Unter Bezugnahme auf die zwischen Vertretern der Österreichischen Bundesregierung und der Internationalen Atomenergie-Organisation erzielte Übereinstimmung betreffend die Einräumung bestimmter zusätzlicher Privilegien an die Angestellten der Organisation beehre ich mich vorzuschlagen, den Angestellten der Internationalen Atomenergie-Organisation und ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern sie nicht österreichische Staatsbürger oder Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind, unbeschadet der Bestimmungen des Abkommens vom 11. Dezember 1957 zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation *), noch die folgenden Vorrechte einzuräumen: 1. Befreiung von der Besteuerung aller Einkünfte und Vermögenswerte der Bediensteten und ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern diese Einkünfte und Vermögenswerte nicht unter die beschränkte Steuerpflicht des österreichischen Einkommenssteuerrechts oder Vermögenssteuerrechts fallen. 2. Befreiung von der Erbsch
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz