Deregulierung, aber richtig

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Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)

· Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG · BGBl. Nr. 38/1980 · in Kraft seit 1979-12-22

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung von 1979 regelte einmalig Infrastrukturprojekte, die Bund und Kärnten gemeinsam umsetzen wollten – darunter der Autobahnausbau, die Kärntner Bergbahnengesellschaft, der Großverschiebebahnhof Villach-Süd und verschiedene Bundeshochbauten. Sämtliche Vorhaben wurden seither realisiert oder haben sich auf andere Weise erledigt; die Vereinbarung hat keine verbleibende operative Wirkung. Wie die Parallelvereinbarung mit Wien gehört auch dieses Dokument als historisch erledigtes Vorhaben aus dem aktiven Bundesrechtsbestand gestrichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel I ↗ RIS

Artikel I Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung des Landes Kärnten und zur Umstrukturierung der Wirtschaft im Land sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen verpflichten sich die Vertragsparteien, die nachstehend angeführten, in den Anlagen 1 bis 8 näher umschriebenen Vorhaben zu verwirklichen: Tunnel 16.01.2025 10000671 NOR12009445 N1198010360S

Anl. 1 ↗ RIS

Anlage 1 AUSBAU DER AUTOBAHNEN Zielsetzung Für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Landes Kärnten ist der beschleunigte Ausbau der Südautobahn zur Schaffung einer besseren Straßenverbindung mit der Bundeshauptstadt als Wirtschafts- und Behördenzentrum Österreichs von vordringlicher Bedeutung. Darüber hinaus bedarf es zur Milderung der Auswirkung der Randlage Kärntens in nächster Zeit unbedingt eines leistungsfähigen Anschlusses an das italienische Autobahnnetz und nach Fertigstellung des Karawankenstraßentunnels auch an das jugoslawische Straßennetz. Weiters kommt dem Zusammenschluß der Tauern Autobahn und der Süd Autobahn besondere Dringlichkeit zu. Maßnahmen Der Bund verpflichtet sich, zusätzlich zu dem derzeit im Schnitt für Kärnten jährlich für den Autobahnbau bereitgestellten Betrag in den Jahren 1980 bis 1983 weitere Mittel von höchstens 400 Mill. S jährlich zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzlichen Mittel sollen für den raschen Ausbau der Süd Autobahn A 2 im Abschnitt Villach/Süd bis Staatsgrenze gegen Italien einschließlich des Abschnittes Zauchen-Untere Fellach (Nordumfahrung Villach) im Zuge der A 10 und für den Abschnitt Oberes Lavanttal (Twimberg) über Wolfsberg b

Anl. 3 ↗ RIS

Anlage 3 BETEILIGUNG DES BUNDES UND DES LANDES KÄRNTEN AN EINER KÄRNTNER BERGBAHNEN- UND BERGSTRASSENGESELLSCHAFT m.b.H.; FÖRDERUNG DES FREMDENVERKEHRS Zielsetzung Weiterer gezielter Ausbau der für den Sommer- und Winterfremdenverkehr geeigneten Fremdenverkehrsgebiete durch Erschließung entsprechender Berggebiete und Forcierung einer möglichst weitgespannten zweisaisonalen Fremdenverkehrswirtschaft. Maßnahmen Umwandlung der Kärntner Bergbahnen AG in eine Kärntner Bergbahnen- und Bergstraßengesellschaft m.b.H., unter Verpflichtung des Bundes, in diese Gesellschaft in der Weise einzutreten, daß er mit 50% beteiligt ist, und hiefür einen Betrag von 100 Mill. S aufwendet. Danach soll zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes eine Kapitalaufstockung um 100 Mill. S erfolgen, wovon der Bund abermals 50% übernimmt. Zur Regelung des Innenverhältnisses der Gesellschaft soll ein Syndikatsvertrag abgeschlossen werden, der die besonderen Interessen des Landes Kärnten berücksichtigt. Neben diesen besonderen Förderungen Kärntens durch die Gründung und die Führung der obgenannten Gesellschaft werden alle Fremdenverkehrsförderungsmaßnahmen des Bundes im Bereiche des Bundesministeriums für Handel, Gewe

Anl. 4 ↗ RIS

Anlage 4 BETEILIGUNG DES BUNDES UND DES LANDES KÄRNTEN AN EINER BETRIEBSANSIEDLUNGS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT m.b.H. Zielsetzung Durch die wirtschaftliche, kulturelle und ethnische Randlage Kärntens ergeben sich in allen Landesbereichen gegenüber den innerösterreichischen Zentralräumen erhebliche Nachteile, die in erster Linie durch eine Stärkung der Wirtschaftskraft und durch die Schaffung zusätzlicher Industrie- und Gewerbebetriebe gemildert werden sollten. Dabei gilt es insbesondere, das überdimensionierte Baugewerbe zugunsten anderer Wirtschaftszweige umzustrukturieren und damit auch die saisonalen Schwankungen am Arbeitsmarkt auszugleichen. Maßnahmen Gründung einer Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m. b.H., an der Bund und Land je zur Hälfte beteiligt sind. Das Gesellschaftskapital soll 200 Mill. S betragen. Zur Regelung des Innenverhältnisses der Gesellschaft soll ein Syndikatsvertrag abgeschlossen werden, der insbesondere die paritätische Vertretung der Gesellschafter im Aufsichtsrat vorzusehen hat. Zweck der Gesellschaft soll insbesondere sein: 16.01.2025 10000671 NOR12009452 N1198010367S

Anl. 5 ↗ RIS

Anlage 5 BAU DES GROSSVERSCHIEBEBAHNHOFES VILLACH-SÜD Zielsetzung Das Projekt „Großverschiebebahnhof Villach-Süd“ stellt einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Auftragslage der heimischen Wirtschaft dar, darüber hinaus jedoch, und dies vor allem, soll es für die Österreichischen Bundesbahnen und für das Land Kärnten die Verkehrsleistungen der Eisenbahnen verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zur volkswirtschaftlich wünschenswerten Verlagerung des Transportaufkommens von der Straße auf die Schiene leisten. In den Investitionsplänen der Österreichischen Bundesbahnen ist unter Bedachtnahme auf die technisch bedingten Termine die Fertigstellung dieses Vorhabens in einem Zeitraum von neun Jahren vorgesehen. Maßnahmen Der Bund wird durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel dafür sorgen, daß die Österreichischen Bundesbahnen die Zielsetzung einhalten können. Das Land Kärnten wird den Österreichischen Bundesbahnen hiebei Hilfestellung geben, indem es die Infrastruktur des Großverschiebebahnhofes Villach-Süd, insbesondere Firmenansiedlungen, fördert, sowie die Errichtung von Anschlußbahnen und den mehrgleisigen Ausbau der von Villach zur österreichischen Staatsgrenze füh

KI-Analyse · 2026-07-15 · 13 §§ im Datensatz