Deregulierung, aber richtig

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Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)

· Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG · BGBl. Nr. 18/1980 · in Kraft seit 1979-12-20

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung aus dem Jahr 1979 verpflichtete Bund und Wien zur gemeinsamen Realisierung bestimmter Infrastrukturprojekte – darunter die U-Bahnlinien U3 und U6, die Donauinsel, das Kasernenverlegungsprogramm und die UNO-City-Infrastruktur. Alle diese Vorhaben wurden vor Jahrzehnten abgeschlossen; die Vereinbarung hat keinerlei verbleibende operative Wirkung mehr. Sie sollte als erledigtes historisches Dokument aus dem aktiven Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel I ↗ RIS

Artikel I Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung der Bundeshauptstadt und zur Sicherung von Arbeitsplätzen verpflichten sich die Vertragsparteien, die nachstehend angeführten Vorhaben im Sinne der Anlagen 1 bis 8 zu verwirklichen: Vienna International Center 16.01.2025 10000661 NOR12009399 N1198010208Q

Anl. 1 ↗ RIS

Anlage 1 1. Schienenverbundprojekt Zielsetzung Zum Zwecke der Erreichung eines größeren Verkehrsverbundes ist das Projekt einer durchgehenden schienenmäßigen Verkehrsverbindung zwischen Heiligenstadt und dem Flughafen Wien-Schwechat (Ost-Westdurchmesser) sowie zwischen Heiligenstadt und Siebenhirten (Nord-Südtangente), mit der Möglichkeit einer Erweiterung in das Umland durch den Bund und das Land Wien einer gemeinsamen Lösung zuzuführen. Durch dieses Projekt werden bestehende Strecken der ÖBB mit der geplanten U 3 bzw. mit der geplanten Nord-Südtangente (U 6) verknüpft. Die Trasse der U-Bahnlinie 3, die von Breitensee nach Erdberg führt, wird durch zwei Umsteigebahnhöfe an neuzuschaffende Schnellbahnstrecken angebunden: in Breitensee an die Vorortelinie, die zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren ist, in der Station Landstraße an die auszubauende Schnellbahnverbindung zum Flughafen Wien-Schwechat. Die Umsteigebahnhöfe werden mit Rücksicht auf die aus technischen Gründen gegebene Wahl der Betriebsmittel – S-Bahngarnituren auf den ÖBB-Strecken und U-Bahngarnituren auf der U 3-Strecke – errichtet. Gleichzeitig mit dem neuen Ost-Westdurchmesser ist eine neue, leistungsfähige No

Anl. 2 ↗ RIS

Anlage 2 2. Straßenbauprojekte Zielsetzung Sicherung der Finanzierung von verkehrstechnisch besonders dringlichen Bundesstraßenstücken, die in den jährlichen Straßenbauprogrammen des Bundes für das Gebiet des Landes Wien kurzfristig nicht unterbringbar sind. Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsniveaus. Maßnahmen Das Land Wien verpflichtet sich, bis zum Ausmaß von 3 Milliarden S Sonderfinanzierungsverträge abzuschließen. Hiezu bedarf es im Einzelfalle einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. 2a. Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der UNO-City Zielsetzung Finanzierung von verkehrsmäßigen Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der UNO-City. Maßnahmen Bund und Land Wien leisten Beiträge zur Errichtung der Flughafenschnellbahn im Rahmen des Schienenverbundprojektes. Der Bund errichtet und finanziert die A 22 (Donauufer Autobahn) samt Anbindung an das IAKW-Gelände sowie die A 4 (Ost Autobahn). Bund und Land Wien stellen den vom Bund zu tragenden Kostenanteil an der B 226 mit der Floridsdorfer Brücke einvernehmlich als Pauschalbetrag in der Höhe von 620 Millionen S fest. Im Hinblick auf die vom Bund herzustellende Anbindung

Anl. 3 ↗ RIS

Anlage 3 3. Hochwasserschutzprojekt Zielsetzung Finanzierung des umfassenden Hochwasserschutzprojektes durch den Bau eines Entlastungsgerinnes und Sicherung des Miteigentumsanteiles und der Nutzungsmöglichkeit des Bundes an der in diesem Zusammenhang entstehenden Donauinsel. Maßnahmen Der Bund verpflichtet sich, ab dem Jahre 1980 einen Pauschalbetrag in der Höhe von 1 Milliarde S in zehn gleichen Jahresraten nach dem Wasserbautenförderungsgesetz an das Land Wien zu leisten. Das Land Wien verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, für den Fall einer Umwidmung des Gebietes der Donauinsel für höherwertige Nutzungszwecke den Bund im Verhältnis seines Miteigentumsanteiles zu beteiligen. 16.01.2025 10000661 NOR12009405 N1198010214Q

Anl. 4 ↗ RIS

Anlage 4 4. Kasernenverlegungsprogramm Zielsetzung Verlegung von Kasernen aus dem Stadtbereich. Maßnahmen Der Bund bietet solche Kasernen, deren Verlagerung durch das Kasernenverlegungsprogramm vorgesehen wird, dem Land Wien zum Kauf an. 16.01.2025 10000661 NOR12009406 N1198010215Q

KI-Analyse · 2026-07-15 · 13 §§ im Datensatz