Deregulierung, aber richtig

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Kompetenzfeststellung durch den VfGH

· K · BGBl. Nr. 316/1977 · in Kraft seit 1977-06-18

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

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Begründung

Diese Kundmachung von 1977 veröffentlicht VfGH-Rechtssätze über die Zuständigkeit bei der Ausstattung von Kraftfahrzeugen für Gefahrguttransporte. Das EU-Recht und das nationale Kraftfahrrecht haben diesen Bereich seither vollständig neu geregelt. Die historische Kundmachung ist durch späteres Recht überholt und hat keine operative Bedeutung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 31. Mai 1977 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zu Regelungen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter und von Lebensmitteln durch Kraftfahrzeuge StF: BGBl. Nr. 316/1977 Gemäß Art. 138 Abs. 2 B-VG und gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellung seines Erkenntnisses vom 26. März 1977, K II-2/76-27 – dem Bundeskanzleramt zugestellt am 20. Mai 1977 –, zusammengefaßt hat: e-rk3 BGBl. Nr. 85/1953 08.11.2022 10000619 NOR11000621 N11977157340

Art. 1 ↗ RIS

1. a) Die gesetzliche Regelung der Ausstattung von Kraftfahrzeugen, die der Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen mit öffentlichem Verkehr und auf mitbenützten Verkehrsflächen ohne öffentlichen Verkehr dienen, ist eine Angelegenheit des Kraftfahrwesens nach Art. 10 Abs. 1 Z 9 B-VG. b) Dasselbe gilt für die Regelung der Verpackung derart zu befördernder gefährlicher Güter und der Beförderung selbst, soweit dadurch den Gefahren begegnet werden soll, die sich daraus ergeben, daß die Beförderung durch Kraftfahrzeuge erfolgt. 2. Gesetzliche Regelungen, die verhindern sollen, daß Lebensmittel anläßlich der Beförderung mit Kraftfahrzeugen verderben, sind eine Angelegenheit des Gesundheitswesens nach Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG. vgl. des Bundesgesetz über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, BGBl. Nr. 209/1979 Transport gefährlicher Güter 08.11.2022 10000619 NOR12008974 N11977157330

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz