Deregulierung, aber richtig

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Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger

· K · BGBl. Nr. 298/1975 · in Kraft seit 1975-06-11

19/09 Niederlassungsverträge · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1975 erklärt einen Artikel des österreichisch-schweizerischen Niederlassungsvertrages von 1875 — eines 150 Jahre alten Abkommens — für nicht mehr anwendbar. Das Niederlassungsrecht zwischen Österreich und der Schweiz ist heute durch das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU und modernes Einwanderungsrecht vollständig neu geregelt. Die historische Kundmachung ist gegenstandslos und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Art. 2 des österreichisch-schweizerischen Niederlassungsvertrages, RGBl. Nr. 70/1876, ist auf Grund allgemein anerkannter Regeln des Völkerrechts (Art. 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929) bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz