Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger
· K · BGBl. Nr. 298/1975 · in Kraft seit 1975-06-11
19/09 Niederlassungsverträge · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1975 erklärt einen Artikel des österreichisch-schweizerischen Niederlassungsvertrages von 1875 — eines 150 Jahre alten Abkommens — für nicht mehr anwendbar. Das Niederlassungsrecht zwischen Österreich und der Schweiz ist heute durch das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU und modernes Einwanderungsrecht vollständig neu geregelt. Die historische Kundmachung ist gegenstandslos und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Art. 2 des österreichisch-schweizerischen Niederlassungsvertrages, RGBl. Nr. 70/1876, ist auf Grund allgemein anerkannter Regeln des Völkerrechts (Art. 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929) bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz