Deregulierung, aber richtig

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Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR - Protokoll (Russischen Föderation)

· Vertrag – Russische Föderation · BGBl. Nr. 459/1975 · in Kraft seit 1994-03-09

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll zum Konsularvertrag mit Russland — 1994 als Nachfolgestaat der UdSSR anerkannt — regelt das Recht österreichischer Konsularbeamter auf freie Bewegung und verpflichtet die russischen Behörden, den österreichischen Konsul bei Verhaftung eines Staatsbürgers unverzüglich zu benachrichtigen. Diese Bestimmungen schützen österreichische Staatsbürger in Russland aktiv. Der Vertrag hat weiterhin operative Bedeutung und dient einer legitimen staatlichen Schutzfunktion.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

1. Soweit es nicht den Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaates über diejenigen Gebiete, zu welchen der Zutritt aus Gründen der staatlichen Sicherheit untersagt oder eingeschränkt ist, widerspricht, ist es dem Konsul, den Beamten des Konsulardienstes und den Mitarbeitern des Konsulates gestattet, sich innerhalb ihres Amtsbereiches zur Ausübung ihrer dienstlichen Obliegenheiten frei zu bewegen. 2. Der Konsul und die Beamten des Konsulardienstes sind berechtigt, innerhalb ihres Amtsbereiches mit allen Staatsangehörigen des Entsendestaates in Verbindung zu treten, sie aufzusuchen, zu beraten und ihnen jedwede Hilfe zu leisten, einschließlich von Maßnahmen zur Gewährung von Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten, wenn dies notwendig ist. Der Empfangsstaat wird den Verkehr eines Staatsangehörigen des Entsendestaates mit dem Konsul oder mit einem Beamten des Konsulardienstes sowie seinen Zutritt zum Konsulat in keiner Weise beschränken. 3. Die zuständigen Behörden des Empfangsstaates werden den Konsul oder einen Beamten des Konsulardienstes von einer Verhaftung oder jeder sonstigen Art der Entziehung der persönlichen Freiheit eines Staatsangehörigen des Entsendestaates

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz