Deregulierung, aber richtig

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Kompetenzfeststellung durch den VfGH

· K · BGBl. Nr. 527/1975 · in Kraft seit 1975-10-17

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1975 veröffentlicht nur den Leitsatz einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über die Kompetenzverteilung bei der Wohnhygiene. Als bloße formale Bekanntmachung einer Gerichtsentscheidung hat sie keine eigenständige fortdauernde Rechtswirkung — die Kompetenzfrage ist seither gesetzlich geregelt worden. Das Dokument ist rein historischer Natur und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die gesetzliche Regelung der Gewährung von Unterkunft, der Verwendung von zu Wohnzwecken benützten Räumen sowie der Haltung von Nutztieren in solchen Räumen unter dem Gesichtspunkt der Abwehr von gesundheitlichen Gefahren ist eine Angelegenheit des Gesundheitswesens im Sinne des Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG. Bisher wurde kein diesbezügliches Bundesgesetz erlassen. 08.11.2022 10000579 NOR12008427 N11975150000

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz