Deregulierung, aber richtig

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Privilegien und Immunitäten der EFTA

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 236/1970 · in Kraft seit 1970-08-07

19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1970 dokumentiert lediglich Islands Beitritt zum EFTA-Protokoll über Privilegien und Immunitäten. Österreich ist seit 1995 EU-Mitglied und nicht mehr EFTA-Mitglied; damit hat diese Kundmachung für Österreich jede operative Bedeutung verloren. Es handelt sich um eine historische Mitteilung ohne aktuellen Rechtseffekt, die aus dem Bundesrechtsbestand gestrichen werden kann.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Privilegien und Immunitäten der EFTA BGBl. Nr. 236/1970 07.08.1970 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 17. Juli 1970 betreffend den Beitritt Island zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation StF: BGBl. Nr. 236/1970

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 142/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 124/1963) hinterlegt. Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21 am selben Tag für Island in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz