Privilegien und Immunitäten der EFTA
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 236/1970 · in Kraft seit 1970-08-07
19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1970 dokumentiert lediglich Islands Beitritt zum EFTA-Protokoll über Privilegien und Immunitäten. Österreich ist seit 1995 EU-Mitglied und nicht mehr EFTA-Mitglied; damit hat diese Kundmachung für Österreich jede operative Bedeutung verloren. Es handelt sich um eine historische Mitteilung ohne aktuellen Rechtseffekt, die aus dem Bundesrechtsbestand gestrichen werden kann.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Privilegien und Immunitäten der EFTA BGBl. Nr. 236/1970 07.08.1970 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 17. Juli 1970 betreffend den Beitritt Island zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation StF: BGBl. Nr. 236/1970
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 142/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 124/1963) hinterlegt. Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21 am selben Tag für Island in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz