Deregulierung, aber richtig

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Änderung der Landesgrenze Oberösterreich – Salzburg

· BG · BGBl. Nr. 246/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

11/02 Grenzänderungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Dieses Bundesgesetz von 1967 änderte die Landesgrenze zwischen Oberösterreich und Salzburg im Bereich Perwang/Berndorf und ist damit die einzige Rechtsgrundlage für den seither geltenden Grenzverlauf. Als konstitutiver Akt, der eine gültige öffentlich-rechtliche Grenze schafft, darf er nicht aufgehoben werden, ohne die Grenzlage zu destabilisieren. Er schafft keine Bürden für Bürger und hat keinerlei freiheitsbeschränkende Wirkung.

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Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Landesgrenze zwischen den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg wird wie folgt geändert: 1. Im Bereich der Ortsgemeinde Perwang, politischer Bezirk Braunau am Inn, und der Ortsgemeinde Berndorf bei Salzburg, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung: Die Landesgrenze verläuft künftighin ab dem gemeinsamen Grenzpunkt der Bachparzelle Nr. 3247, der Grundparzelle Nr. 2480, beide KG. Berndorf, und der Grundparzelle Nr. 504, KG. Perwang, in gerader Linie fortgesetzt den Flurnsbach überquerend zum rechten Ufer dieses Baches und von dort in südwestlicher Richtung bachaufwärts entlang dem bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gegebenen und im beiliegenden Plan im Maßstab 1 : 1000 dargestellten Uferrand zum gemeinsamen Grenzpunkt der Bachparzelle Nr. 3247, KG. Berndorf, mit der Grundparzelle Nr. 505, KG. Perwang, und der Grundparzelle Nr. 2469, KG. Berndorf. Die Landesgrenze verläuft sodann entlang der östlichen Grenze der Grundparzelle Nr. 2469, KG. Berndorf, bis zum gemeinsamen Grenzpunkt dieser Parzelle mit den Grundparzellen Nr. 2341/1, KG. Berndorf, und Nr. 506, KG. Perwang, und folgt ab diesem Grenzpunkt wiederum dem bisherigen Grenzverlauf. Spätere Änderungen des Flurnsbach

§ 2 ↗ RIS

§ 2. (1) Dieses Bundesgesetz tritt vorbehaltlich der zu seiner Wirksamkeit erforderlichen übereinstimmenden Verfassungsgesetze der Bundesländer Oberösterreich und Salzburg mit 1. September 1967 in Kraft. (2) Mit seiner Vollziehung ist die Bundesregierung betraut. 24.11.2022 10000438 NOR40097055

KI-Analyse · 2026-07-15 · 4 §§ im Datensatz