Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Privilegien und Immunitäten des Europarates

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 63/1967 · in Kraft seit 1967-02-25

19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Bei diesem Eintrag handelt es sich um eine reine Kundmachung aus dem Jahr 1967, die lediglich bekanntgab, dass die Schweiz dem Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates beigetreten ist. Diese einmalige Mitteilung hat ihren Informationszweck längst erfüllt; die Schweizer Mitgliedschaft im Europarat ist seit Jahrzehnten Allgemeinwissen. Als bloße historische Bekanntmachung ohne eigenständigen Regelungsgehalt hat dieses Dokument keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosReine Bürokratie

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Privilegien und Immunitäten des Europarates BGBl. Nr. 63/1967 25.02.1967 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 9. Feber 1967, betreffend den Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Zusatzprotokoll sowie des Zweiten und Vierten Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates StF: BGBl. Nr. 63/1967

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat die Schweiz am 29. November 1965 ihre Beitrittsurkunde zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates vom 2. September 1949 samt Zusatzprotokoll vom 6. November 1952 (BGBl. Nr. 127/1957, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 64/1960) sowie ihre Ratifikationsurkunde zum Zweiten Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates vom 15. Dezember 1956 (BGBl. Nr. 13/1959, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 121/1964) hinterlegt. Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates ist das Vierte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates vom 16. Dezember 1961 (BGBl. Nr. 88/1962, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 122/1964) für folgende Staaten in Kraft getreten: Staaten: Datum des Inkrafttretens: Belgien 4. Juni 1964 Türkei 1. März 1965 Griechenland 24. Mai 1965 Schweiz 29. November

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz