Deregulierung, aber richtig

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Bundesgesetz über den österreichischen Nationalfeiertag

· BG · BGBl. Nr. 263/1967 · in Kraft seit 1967-07-26

10/14 Staatliche Symbole, Nationalfeiertag · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses kurze Gesetz legt den 26. Oktober als österreichischen Nationalfeiertag fest und verankert damit das Datum der immerwährenden Neutralitätserklärung 1955 im öffentlichen Leben. Es schafft keine Bürden, begrenzt keine Freiheiten und enthält keinerlei Bürokratie. Ein Feiertag ist für Arbeitnehmer selbst ein Freiheitsgewinn; das Gesetz besteht alle Prüfungen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel I ↗ RIS

Artikel I Der 26. Oktober ist der österreichische Nationalfeiertag. 17.11.2022 10000426 NOR12006733 N1196710551N

Art. 2 — Artikel II ↗ RIS

Artikel II Der österreichische Nationalfeiertag wird im ganzen Bundesgebiet festlich begangen. 17.11.2022 10000426 NOR12006734 N1196710552N

KI-Analyse · 2026-07-15 · 5 §§ im Datensatz