Entwicklungshilfe - Rechtsstellung österreichischer Experten (Thailand)
· Vertrag – Thailand · BGBl. Nr. 135/1966 · in Kraft seit 1966-04-25
19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses 1966 per Notenwechsel geschlossene Abkommen regelte die Vorrechte österreichischer Entwicklungshilfe-Experten in Thailand, als das Land noch klassisches Empfängerland bilateraler Hilfe war. Thailand ist heute ein Schwellenland und keine aktive Zielregion österreichischer technischer Zusammenarbeit mehr; Österreich hat über die Austrian Development Agency (ADA) moderne institutionelle Rahmwerke aufgebaut, die dieses historische Mini-Abkommen vollständig ersetzt haben. Da keine aktiven Einsätze unter diesem Rahmen mehr stattfinden dürften, hat das Abkommen keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Entwicklungshilfe - Rechtsstellung österreichischer Experten (Thailand) BGBl. Nr. 135/1966 25.04.1966 Notenwechsel über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand über die Rechtsstellung österreichischer Experten in Thailand StF: BGBl. Nr. 135/1966 Das in dem vorliegendem Notenwechsel enthaltene Abkommen ist am 25. April 1966 in Kraft getreten.
Art. 1 — Dr. Rudolf Baumann m. p. ↗ RIS
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT Zl. 1182-A/66 Bangkok, 25. April 1966 Exzellenz! Ich beehre mich, auf ein von den zuständigen thailändischen Behörden vor kurzem gestelltes Ersuchen um die Beistellung österreichischer Experten und die in diesem Zusammenhang zwischen den erwähnten Behörden und der Österreichischen Botschaft geführten Besprechungen über die den österreichischen Experten zu gewährenden Vorrechte Bezug zu nehmen. Um die entsprechenden Vorkehrungen für die Entsendung österreichischer Experten nach Thailand im Rahmen der bilateralen technischen Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern zu treffen, beehre ich mich, folgendes vorzuschlagen: Für den Fall der Zustimmung der Regierung des Königreiches Thailand zu diesen Bestimmungen beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen der Bundesregierung Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand darstellen, das mit dem Datum der Antwortnote Eurer Exzellenz in Kraft tritt. Das Abkommen kann durch schriftliche Mitteilung einer der beiden Vertragsparteien an die andere Vertragspartei mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Au
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz