Kompetenzfeststellung durch den VfGH
· K · BGBl. Nr. 373/1965 · in Kraft seit 1965-12-31
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kompetenzfeststellung stellt klar, dass das Boeллerschiessen mit Schiess- und Sprengmitteln als Waffen- und Sprengmittelwesen in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache ist. Die Abgrenzung zwischen Bundes- und Landeskompetenzen bei Traditionsveranstaltungen mit Sprengmitteln ist weiterhin praktisch relevant. Das Erkenntnis entfaltet keine eigene Beschraenkungswirkung, sondern sichert die verfassungsrechtliche Zustaendigkeitsordnung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
„Die Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens ist gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 7 B.-VG. 'Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen' Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.“ Art. 10 Abs. 1 Z 7 B-VG, Schießmittel, Waffenwesen, Munitionswesen 15.09.2022 10000410 NOR12006517 N11965129880
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz