Privilegien und Immunitäten des Europarates
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 121/1964 · in Kraft seit 1964-06-06
19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1964 teilt lediglich mit, dass Belgien am 7. September 1961 das Zweite Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates ratifiziert hat. Es handelt sich um eine rein historische Mitteilung ohne jede laufende Regelungswirkung. Privilegien und Immunitäten des Europarats ergeben sich aus den Abkommen selbst, nicht aus dieser Bekanntmachung. Das Dokument ist gegenstandslos und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Privilegien und Immunitäten des Europarates BGBl. Nr. 121/1964 06.06.1964 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. Mai 1964 über die Ratifikation des Zweiten Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates durch Belgien. StF: BGBl. Nr. 121/1964
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der Kundmachung BGBl. Nr. 196/1961 Belgien am 7. September 1961 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959, hinterlegt.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz