Privilegien und Immunitäten der EFTA
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 124/1963 · in Kraft seit 1963-06-12
19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung teilt mit, dass Schweden, das Vereinigte Königreich und Finnland das EFTA-Protokoll 1961/63 ratifiziert bzw. beigetreten sind — ein rein historischer Vorgang von vor über 60 Jahren. Österreich ist seit 1995 kein EFTA-Mitglied mehr und das Vereinigte Königreich hat EFTA ebenfalls verlassen. Das Dokument hat keinerlei operative Wirkung und ist eine erledigte Gazette-Notiz.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Privilegien und Immunitäten der EFTA BGBl. Nr. 124/1963 12.06.1963 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Mai 1963 über die Ratifikation des Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation durch Schweden und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und den Beitritt Finnlands zu diesem Protokoll. StF: BGBl. Nr. 124/1963
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung der Regierung Schwedens ist das Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961, von Schweden und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ratifiziert worden. Das Protokoll ist für Schweden am 2. Juni 1961 und für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland am 26. Juni 1961 in Kraft getreten. Weiters ist Finnland dem Protokoll am 1. April 1963 beigetreten.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz