Deregulierung, aber richtig

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Privilegien und Immunitäten des Europarates

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 196/1961 · in Kraft seit 1961-08-08

19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
1Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1961 verzeichnet ausschließlich, welche weiteren Staaten seit der vorangegangenen Kundmachung das Zweite Protokoll zum Europaratsabkommen über Privilegien und Immunitäten ratifiziert haben. Es handelt sich um einen rein historischen Bestandsnachweis ohne operative Rechtswirkung. Das zugrundeliegende Abkommen ist die eigentliche Rechtsgrundlage; diese Folgekundmachung kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Privilegien und Immunitäten des Europarates BGBl. Nr. 196/1961 08.08.1961 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Mai 1961 über den Geltungsbereich des Zweiten Protokolls zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates. StF: BGBl. Nr. 196/1961

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben seit der Kundmachung BGBl. Nr. 64/1960 folgende weitere Staaten das Zweite Protokoll zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959, ratifiziert: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: Bundesrepublik Deutschland 7. Juli 1960 Griechenland 2. Feber 1961

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz