Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 207/1958 · in Kraft seit 1958-09-20
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung ist ausschließlich eine historische Mitteilung darüber, dass die Dominikanische Republik im Jahr 1958 ein Haager Übereinkommen von 1907 ratifiziert hat. Sie enthält keine eigenständige Rechtsnorm und entfaltet keine operative Rechtswirkung. Als bloße Archivnotiz über einen längst abgeschlossenen Vorgang hat sie im aktiven Bundesrecht keinen Platz mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz BGBl. Nr. 207/1958 20.09.1958 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. August 1958 über die Ratifikation des Übereinkommens vom 18. Oktober 1907 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz) durch die Dominikanische Republik. StF: BGBl. Nr. 207/1958
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung der Niederländischen Botschaft in Wien hat die Dominikanische Republik das Übereinkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz) vom 18. Oktober 1907, RGBl. Nr. 177/1913, am 9. Juli 1958 ratifiziert.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz