Deregulierung, aber richtig

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Schutz der Opfer des Krieges

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 115/1958 · in Kraft seit 1958-06-24

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1958 dokumentiert ausschließlich, welche Staaten zwischen 1957 und 1958 den Genfer Abkommen zum Schutz der Kriegsopfer von 1949 beigetreten sind. Es handelt sich um eine rein historische Statusmeldung ohne jede laufende Regelungswirkung. Die heutige Liste der Vertragsstaaten ist vollständig veraltet; das Dokument hat keine rechtliche Funktion mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Schutz der Opfer des Krieges BGBl. Nr. 115/1958 24.06.1958 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Mai 1958 über die Ratifikation beziehungsweise den Beitritt weiterer Staaten zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949. StF: BGBl. Nr. 115/1958

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft in Wien haben seit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt Nr. 195/1957 folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten: Datum der Hinterlegung der Staaten Ratifikations- bzw. der Beitrittsurkunden Brasilien 29. Juni 1957 Großbritannien und Nordirland 23. September 1957 Sudan 23. September 1957 Dominikanische Republik 22. Jänner 1958 Die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland hat anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde die Erklärung abgegeben, daß

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz