Übereinkommen der Haager Friedenskonferenzen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 50/1957 · in Kraft seit 1957-02-20
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht den Mitgliederstand der Haager Friedenskonventionen von 1899 und 1907 per 1. Juli 1955. Sie ist eine reine historische Bestandsaufnahme ohne normativen Inhalt; der aktuelle Mitgliederstand dieser Übereinkommen wird von den zuständigen internationalen Verwahrstellen laufend geführt. Dieses Dokument hat keinerlei operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Bis zum 1. Juli 1955 haben folgende Staaten die nachstehend angeführten Übereinkommen beziehungsweise Erklärungen der Ersten und Zweiten Haager Friedenskonferenz von 1899 und 1907 ratifiziert beziehungsweise sind ihnen beigetreten. Übereinkommen vom 29. Juli 1899 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz): Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland, Ceylon, Chile, China, Dänemark, Dominikanische Republik, Ekuador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Indien, Irland, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, Laos, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Salvador, Schweden, Schweiz, Spanien, Südafrikanische Union, Thailand, Türkei, Ungarn, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Uruguay, Venezuela, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika. Übereinkommen vom 29. Juli 1899 betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (II. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz): Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien,
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz