Deregulierung, aber richtig

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1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz

· BG · BGBl. Nr. 165/1956 · in Kraft seit 1956-07-31

13/01 Staatsvertragsdurchführung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn
45%Konfidenz

Begründung

Das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz von 1956 führte einzelne (vermögensrechtliche) Bestimmungen des Staatsvertrags durch. Diese einmaligen Maßnahmen sind abgewickelt; gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 2 — (Anm.: aus BGBl. Nr. 32/1957 zu BGBl. Nr. 165/1956) ↗ RIS

Artikel II. (Anm.: aus BGBl. Nr. 32/1957 zu BGBl. Nr. 165/1956) Die Rechtsfolge des § 19 Abs. 2, zweiter Satz, des 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetzes tritt nicht für Ansprüche ein, die nach dem 14. August 1955 entstanden sind, und nicht für Ansprüche aus Teilschuldverschreibungen. 26.03.2025 10000285 NOR12160000 N1195617460S

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-06 · 51 §§ im Datensatz