Bestimmungen zur Durchführung des Artikels 26 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955, hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte
· BG · BGBl. Nr. 269/1955 · in Kraft seit 1955-12-30
13/01 Staatsvertragsdurchführung · Gesamte Fassung im RIS ↗
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