Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 155/1953 · in Kraft seit 1954-02-27
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.