Deregulierung, aber richtig

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Kompetenzfeststellung durch den VfGH

· K · BGBl. Nr. 127/1953 · in Kraft seit 1953-08-22

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1953 veröffentlicht einen VfGH-Beschluss über die Bundeskompetenz bei ordnungspolizeilichen Maßnahmen für Kinovorführungsplakatwerbung. Als bloße Publikation eines Gerichtserkenntnisses hat die Kundmachung keinen eigenständigen Norminhalt – die Rechtswirkung des VfGH-Erkenntnisses ergibt sich direkt aus der Verfassung. Das Medien- und Werberecht hat sich seit 1953 grundsätzlich verändert; das Dokument ist rechtlich funktionslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosKein Existenzgrund

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 7. Juli 1953, betreffend Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Erlassung und Vollziehung ordnungspolizeilicher Maßnahmen, die sich auf Werbebilder für Kinovorführungen beziehen. StF: BGBl. Nr. 127/1953 Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellung seines Erkenntnisses vom 17. Juni 1953, K II/1/53/18, zusammengefaßt hat: vgl. Art. 138 Abs. 2 B-VG e-rk3 BGBl. Nr. 85/1953 24.08.2022 10000251 NOR11000252 N11953124410

Art. 1 ↗ RIS

„Die Erlassung und Vollziehung ordnungspolizeilicher Maßnahmen, die sich auf Werbebilder für Kinovorführungen beziehen, fällt – soweit diese Bilder als Druckwerke anzusehen sind – als eine Angelegenheit des Pressewesens nach Art. 10 Abs. 1 Z 6 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 in die Zuständigkeit des Bundes. Projektionen von Steh- und Laufbildern sind keine Druckwerke.“ vgl. Art. 13 StGG, Art. 10 EMRK und Z 1 des Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung vom 30.10.1918, StGBl. Nr. 3/1918 Filmvorführung, Dias 24.08.2022 10000251 NOR12004697 N11953124400

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz