Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz
· V · BGBl. Nr. 179/1953 · in Kraft seit 1953-12-13
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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