Kompetenzfeststellung durch den VfGH
· K · BGBl. Nr. 158/1950 · in Kraft seit 1950-08-26
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung klärt die verfassungsrechtliche Vollziehungszuständigkeit der Länder bei der Genehmigung privater Heilanstalten. Die Zitierung wurde durch die B-VG-Novelle 1974 angepasst (nunmehr Art. 12 Abs. 1 Z. 1 B-VG), der inhaltliche Regelungsgehalt bleibt aber gültig und ist nicht explizit materiell derogiert. Eine Abschaffung würde eine noch operative Zuständigkeitsklarstellung im Gesundheitsbereich entfernen, ohne Freiheit zu gewinnen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 22. Juli 1950, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Vollziehung in Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten. StF: BGBl. Nr. 158/1950 Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1930, BGBl. Nr. 127, wird der folgende Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellungen seines Erkenntnisses vom 30. Juni 1950, K II-2/50-13 zusammengefaßt hat. WV: VerfGG 1953, BGBl. Nr. 85/1953 vgl. Art. 138 Abs. 2 B-VG e-rk3 BGBl. Nr. 127/1930 23.08.2022 10000230 NOR11000231 N11950123120
Art. 1 ↗ RIS
„Die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung, Übertragung, Erweiterung, Verlegung, Verpachtung, Änderung der Bezeichnung und Erweiterung des Berechtigungsumfanges einer Privatheilanstalt, die sanitätsbehördliche Genehmigung der Betriebsanlage einer solchen Anstalt und die Genehmigung der Bestellung ihres leitenden Arztes sind Angelegenheiten, hinsichtlich welcher nach dem gegenwärtigen Stande der Kompetenzverteilung gemäß Artikel 12 Abs. 1 Ziffer 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 die Vollziehung den Ländern zusteht. Die Erstellung der Tarife der für diese Genehmigung zu entrichtenden Verwaltungsabgaben ist Landessache.“ Zitat nunmehr: „Art. 12 Abs. 1 Z. 1 B-VG“ (B-VG Novelle BGBl. Nr. 444/1974) 23.08.2022 10000230 NOR12003802 N11950123110
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz