Deregulierung, aber richtig

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Kompetenzfeststellung durch den VfGH

· K · BGBl. Nr. 107/1950 · in Kraft seit 1950-06-01

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der eigene Text dieser Kundmachung stellt fest: "Materiell derogiert durch Art. 21 Abs. 2 und 3 B-VG (B-VG-Novelle BGBl. Nr. 444/1974)." Das Gesetz hat damit seit über 50 Jahren keine operative Wirkung mehr — es ist nur noch als toter Eintrag in der Rechtsdatenbank vorhanden. Es gibt keinen einzigen Grund, eine ausdrücklich für überholt erklärte Kundmachung weiterhin im Bundesrecht zu führen.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Materiell derogiert durch Art. 21 Abs. 2 und 3 B-VG (B-VG-Novelle BGBl. Nr. 444/1974). Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. April 1950, betreffend die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Personalvertretungen der mit behördlichen Aufgaben betrauten Angestellten des Bundes, der Länder und der Gemeinden. StF: BGBl. Nr. 107/1950 Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1930, BGBl. Nr. 127, werden folgende Rechtssätze kundgemacht, in denen der Verfassungsgerichtshof die Feststellungen seines Erkenntnisses vom 29. März 1950, K II-1/49/16 und K II-1/50/16, zusammengefaßt hat: vgl. Art. 138 Abs. 2 B-VG e-rk3 BGBl. Nr. 127/1930 23.08.2022 10000229 NOR11000230 N11950123100

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz