Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes
· K · BGBl. Nr. 202/1946 · in Kraft seit 1946-12-04
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes regelt die interne Organisation und das Verfahren des höchsten Verfassungsorgans und schafft damit die Grundlage für faire und vorhersehbare Entscheidungen. Das Regelwerk wurde zuletzt 2020 aktualisiert und ist damit operativ aktuell.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes. ↗ RIS
Anlage. Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes. I. Leitung. § 1. Die Leitung des Gerichtshofes sowie die Überwachung seiner Geschäftsführung liegt dem Präsidenten ob [§ 3, Abs. (1) bis (4), des Verf. G. G. 1930]. 22.10.2021 10000208 NOR12003507 N1194610117N
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Tritt für voraussichtlich längere Dauer der Fall des § 3, Abs. (3), des Verf. G. G. 1930 ein, so ist dies dem Bundeskanzler anzuzeigen. 22.10.2021 10000208 NOR12003508 N1194610118N
KI-Analyse · 2026-07-15 · 48 §§ im Datensatz