Unabhängigkeitserklärung
· BVG · StGBl. Nr. 1/1945 · in Kraft seit 1945-05-02
15 Unabhängigkeitserklärung, Rechtsüberleitung, ÜR, Rechtsbereinigung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Unabhängigkeitserklärung ist das Gründungsdokument der Zweiten Republik und als Verfassungsgesetz von unverzichtbarem symbolischen und rechtlichen Gewicht. Art. II (Nichtigkeit des Anschlusses) und Art. I (Wiederherstellung der demokratischen Republik) sind verfassungsrechtliche Grundaussagen, die nicht aufgehoben werden können, ohne die staatliche Identität Österreichs zu berühren.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Art. I: Die demokratische Republik Österreich ist wiederhergestellt und im Geiste der Verfassung von 1920 einzurichten. vgl. Verfassungs-Überleitungsgesetz, StGBl. Nr. 4/1945 2. Republik 09.01.2020 10000204 NOR12003361 N11945122890
Art. 2 ↗ RIS
Art. II: Der im Jahre 1938 dem österreichischen Volke aufgezwungene Anschluß ist null und nichtig. Vgl. Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, BGBl. Nr. 75/1938, GBlÖ. Nr. 1/1938 und 27/1938 Annexion, Okkupation 09.01.2020 10000204 NOR12003362 N11945122900
KI-Analyse · 2026-07-15 · 6 §§ im Datensatz