Deregulierung, aber richtig

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Unabhängigkeitserklärung

· BVG · StGBl. Nr. 1/1945 · in Kraft seit 1945-05-02

15 Unabhängigkeitserklärung, Rechtsüberleitung, ÜR, Rechtsbereinigung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Unabhängigkeitserklärung ist das Gründungsdokument der Zweiten Republik und als Verfassungsgesetz von unverzichtbarem symbolischen und rechtlichen Gewicht. Art. II (Nichtigkeit des Anschlusses) und Art. I (Wiederherstellung der demokratischen Republik) sind verfassungsrechtliche Grundaussagen, die nicht aufgehoben werden können, ohne die staatliche Identität Österreichs zu berühren.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Art. I: Die demokratische Republik Österreich ist wiederhergestellt und im Geiste der Verfassung von 1920 einzurichten. vgl. Verfassungs-Überleitungsgesetz, StGBl. Nr. 4/1945 2. Republik 09.01.2020 10000204 NOR12003361 N11945122890

Art. 2 ↗ RIS

Art. II: Der im Jahre 1938 dem österreichischen Volke aufgezwungene Anschluß ist null und nichtig. Vgl. Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, BGBl. Nr. 75/1938, GBlÖ. Nr. 1/1938 und 27/1938 Annexion, Okkupation 09.01.2020 10000204 NOR12003362 N11945122900

KI-Analyse · 2026-07-15 · 6 §§ im Datensatz