Kompetenzfeststellung durch den VfGH
· K · BGBl. Nr. 1/1933 · in Kraft seit 1933-01-08
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht eine historische VfGH-Entscheidung über die Zuständigkeit für den Schutz amtlicher Siegel und Wappen. Der Text hält ausdrücklich fest, dass mit der B-VG-Novelle 1974 die Zuständigkeit für Länder- und Gemeindesymbole auf die Länder übergegangen ist. Die inhaltlichen Regelungen finden sich heute im Strafrecht und B-VG; die Kundmachung als solche hat keine eigenständige Rechtswirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Soweit es Maßnahmen zum Schutz gegen die unbefugte Führung des von Ländern und Gemeinden geschaffenen Wappen, Siegel, Titel und Ehrenzeichen betrifft, sind in Gesetzgebung und Vollziehung seit der B-VG Novelle 1974, BGBl. Nr. 444/1974, nunmehr die Länder zuständig (Art. VII). Kundmachung des Bundeskanzlers vom 28. Dezember 1932, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß der Schutz gegen Vortäuschung öffentlicher Berechtigungen und unbefugte Verfertigung amtlicher Siegel eine Angelegenheit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit ist. StF: BGBl. Nr. 1/1933 Auf Grund des § 56, Absatz 4, des Verfassungsgerichtshofsgesetzes 1930 wird kundgemacht, daß der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 19. November 1932, G. Z /Dokumente/Bundesnormen/NOR11000173/image001.png, den folgenden Rechtssatz beschlossen hat: vgl. Art. 138 Abs. 2 B-VG e-rk3 25.10.2021 10000172 NOR11000173 N11933122840
Art. 1 ↗ RIS
„Der Schutz gegen Vortäuschung öffentlicher Berechtigungen und unbefugte Verfertigung amtlicher Siegel fällt als eine Angelegenheit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit gemäß Artikel 10, Absatz 1, Z 7, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 nach Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes. Als Vortäuschung öffentlicher Berechtigungen sind insbesondere anzusehen die unbefugte Führung öffentlicher Wappen und amtlicher Siegel, öffentlicher Titel (Amts- und Berufstitel), von Ehrenzeichen, akademischen Graden u. dgl., die Vortäuschung einer öffentlichen Würde, unbefugtes Tragen von Amtskleidungen, öffentlichen Uniformen und Amtsabzeichen und die unbefugte Führung von Bezeichnungen oder Benennungen, die auf einen öffentlichen Charakter oder auf eine an besondere gesetzliche Voraussetzungen geknüpfte Berechtigung hinweisen.“ Amtstitel, Wappenschutz 25.10.2021 10000172 NOR12003143 N11933122830
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz