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Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien (Notenwechsel)

· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 142/1929 · in Kraft seit 1928-06-11

19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Notenwechsel von 1928 enthält ausschließlich die Erklärung Spaniens, den gleichzeitig unterzeichneten Schiedsgerichtsvertrag nicht rückwirkend anzuwenden. Nach fast 100 Jahren hat diese Retroaktivitätsklarstellung keinerlei praktische Relevanz mehr; Österreich und Spanien sind heute beide EU-Mitglieder mit modernen Streitbeilegungsmechanismen. Das Dokument kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien (Notenwechsel) BGBl. Nr. 142/1929 11.06.1928 Notenwechsel zum Vergleichs-, Gerichts- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien. StF: BGBl. Nr. 142/1929 (NR: GP III 176 AB 251 S. 73.) Der vorstehende Notenwechsel hat die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten und ist vom Bundespräsidenten ratifiziert worden.

Art. 1 — Seiner Exzellenz ↗ RIS

Wien, am 11. Juni 1928. Herr Bundeskanzler! Anläßlich der heute stattfindenden Unterzeichnung des Vergleichs-, Gerichts- und Schiedsgerichtsvertrages freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, daß die Regierung Seiner Katholischen Majestät, von dem Wunsche geleitet, Österreich unter den gegenwärtigen Verhältnissen einen Beweis der Freundschaft zu geben, mich zur Erklärung ermächtigt hat, daß sie die Anwendung dieses Vertrages auf Streitigkeiten, die auf Tatsachen beruhen, die seinem Abschlusse vorangehen, nicht begehren wird. Wenn die Bundesregierung bereit ist, diese Erklärung entgegenzunehmen, dann soll die einfache Annahme durch Eure Exzellenz die Wirkung des Abschlusses einer gegenseitig bindenden Vereinbarung über diese Frage haben, der die gleiche Kraft wie dem Vertrage selbst zukommt. Genehmigen Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung. F. Serrat Seiner Exzellenz Monsignore Ignaz Seipel, Bundeskanzler, Wien. Wien, am 11. Juni 1928. Herr Gesandter! Am heutigen Tage haben Eure Exzellenz die Güte gehabt, folgende Note an mich zu richten: (Anm.: Wortlaut wie oben) Ich beehre mich zur Kenntnis Eurer Exzellenz zu bringen, daß die Bundesregierung der

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz